Für Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer im Kanton Bern hat sich die Abwicklung von Umbau- und Sanierungsprojekten durch die kantonale Plattform eBau spürbar vereinfacht. Zudem wurden die Verfahren für erneuerbare Heizsysteme und Solaranlagen in den letzten Jahren gezielt beschleunigt.
Luft-Wasser-Wärmepumpen und Solaranlagen oft im vereinfachten Meldeverfahren
Gut angepasste Photovoltaik- und Solarthermieanlagen auf Dächern ausserhalb von Schutzgebieten sind im Kanton Bern in den meisten Fällen baubewilligungsfrei und müssen lediglich vor Baubeginn über das digitale Meldeformular in eBau angezeigt werden. Auch für den Ersatz einer alten Öl- oder Gasheizung durch eine innen- oder aussenaufgestellte Luft-Wasser-Wärmepumpe gelten bei Einhaltung der Lärmschutzgrenzwerte erleichterte Vorgaben.
Kantonale Fördergelder rechtzeitig vor Baubeginn beantragen
Das Gebäudeprogramm des Kantons Bern unterstützt energetische Sanierungen der Gebäudehülle (Fassadendämmung, Dachdämmung, Fensterersatz im System), den Umstieg auf Wärmepumpen, Holzfeuerungen oder Fernwärmeanschlüsse sowie die Erstellung eines GEAK Plus (Gebäudeenergieausweis der Kantone mit Beratungsbericht) mit attraktiven Förderbeiträgen.
Wichtig für alle Eigentümer: Das Fördergesuch muss zwingend vor Beginn der Bauarbeiten bzw. vor der verbindlichen Auftragsvergabe eingereicht werden. Eine Kombination aus etappierter Sanierung, kantonalen Fördergeldern und steuerlichem Unterhaltsabzug senkt die effektiven Netto-Investitionskosten häufig um 30 bis 45 Prozent.