Wer im Kanton Bern ein Haus oder eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung erwirbt, profitiert von einem attraktiven Steuervorteil: Auf den ersten 800’000 Franken des Kaufpreises entfällt die Handänderungssteuer von 1.8 Prozent vollständig, sofern das Objekt als Hauptwohnsitz bezogen wird.
Wie läuft die Stundung beim Grundbuchamt ab?
Bei der Beurkundung des Kaufvertrags durch die Notarin oder den Notar wird die nachträgliche Steuerbefreiung beantragt. Nach zweijähriger ununterbrochener Selbstnutzung wird die gestundete Steuer definitiv erlassen.